Erbrecht

Mit guter Beratung zum Ziel

Erbrechtsberatung

Die Beratung im Erbrecht ist ein wichtiger Baustein meiner Tätigkeit. Da in der Beratung oftmals Emotionen eine wichtige Rolle spielen, versuche ich mit Ruhe und Einfühlungsvermögen das herauszuarbeiten, was dem Ratsuchenden wichtig ist.

Sowohl die Geltendmachung von Pflichtteilen als auch die Testamentsgestaltung spricht oft äußerst sensible Themen an, welche mit höchster Diskretion behandelt werden.

Ihr Nachlass in guten Händen

Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen

Durch die Abwicklung zahlreicher Nachlässe im Rahmen als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin und Testamentsvollstreckerin habe ich vielfältige Erfahrungen im Bereich des Erbrechts gesammelt.

Im Rahmen der Nachlasspflegschaften führe ich Erbenermittlungen durch und bin mit der Verwaltung und Sicherung des vorhandenen Vermögens, seien es Immobilien, Geldvermögen oder auch Gesellschaften, betraut.

Ziel ist dabei möglichst schnell Erben zu finden und Ihnen den mir anvertrauten Nachlass übergeben zu können. Auch die Abwicklung vermögensloser Nachlässe gehört dazu.

Streitigkeiten vermeiden

Erbauseinandersetzungen und Mediation

Die Erbauseinandersetzung birgt immer wieder die Gefahr von Streitigkeiten innerhalb der Familie. Im Rahmen von Testamentsvollstreckungen aber auch freien Mandaten können aufgrund des Einsatzes eines neutralen Dritten Streitigkeiten vermieden werden.

Die Mediation stellt zudem gerade im Erbrecht ein sinnvolles Mittel dar, Streit zu vermeiden und familiäre Gefüge zu erhalten. In der Mediation werden im Streitfall alle Seiten beleuchtet und von den Betroffenen eine Lösung herbeigeführt, die für alle tragbar ist. Gerne moderiere ich in der Mediation diesen Prozess der Lösungsfindung.

Wir geben Ihnen Antworten

FAQ

Eine Nachlasspflegschaft wird durch das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind oder alle bekannten Erben den Nachlass ausgeschlagen haben, um das Vermögen zu sichern und zu erhalten, die Erben zu ermitteln oder den Nachlass abzuwickeln.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an einer Nachlasspflegschaft hat, zum Beispiel der Vermieter, um für Kündigung und Räumung der Wohnung einen Ansprechpartner zu haben. 

Eine Testamentsvollstreckung kann der Erblasser im Testament anordnen, wenn zu befürchten ist, dass die Erben sich untereinander nicht einigen können oder wenn die Erben nicht vor Ort leben. Grundsätzlich dient die Testamentsvollstreckung der geregelten Auseinandersetzung des Nachlasses. 

Ein Testament kann handschriftlich, das bedeutet selbst geschrieben und unterschrieben, errichtet werden. Hier sind einige Formvorschriften zu beachten. Zudem kann ein Testament durch einen Anwalt oder Notar vorbereitet und bei einem Notar beurkundet werden.

Der Pflichtteil steht den Abkömmlingen (also Kindern oder Enkelkindern, wenn die Kinder nicht mehr leben) und dem Ehegatten zu, wenn er nicht Erbe wird. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

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Rechtsanwältin Juliane Lidl-Böck